17. Juli 2021
16. Juli 2021

Annalena Baerbock meldet Nebentätigkeiten nach

Während Baerbock laut dem Portal seit 2018 nicht mehr für die Stiftung tätig ist, soll sie in den beiden anderen Vereinen weiter aktiv sein. Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet, solche Nebentätigkeiten innerhalb von drei Monaten dem Bundestag zu melden. Baerbock soll diese Fristen nicht eingehalten haben. Sanktioniert wird das Verpassen der Fristen in der Regel nicht.

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15. Juli 2021

Solidarität statt Streit: Union bemüht um Geschlossenheit

Stattdessen zieht es ihn in die von den Fluten besonders betroffenen Regionen. Wie sehr der Unionskanzlerkandidat auch in dieser Krise unter Beobachtung steht, zeigt sich in der Stadt Hagen, wo Laschet betonen muss, dass er seinen Besuch in den Hochwasser-Katastrophengebieten nicht für wahlkampfträchtige Bilder nutzen wolle.

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14. Juli 2021